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Die Bevölkerung redet mit

 

Im Rahmen des Planungs- und Baubewilligungsverfahrens hat die Bevölkerung ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Vom 7. Juni bis 9. Juli 2019 bestand – gestützt auf Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes – die Möglichkeit, zum Vorhaben schriftlich Stellung zu nehmen. Im selben Verfahren fand auch das Anhörungsverfahren für die anliegenden Gemeinden statt. Davon haben die Gemeinde Rüti ZH sowie die RZO (Region Zürcher Oberland) Gebrauch gemacht. Bei der Gemeinde Eschenbach wurden 111 Stellungnahmen eingereicht, insbesondere zu den Themen Umwelt und Verkehr.

Die meisten Einwendungen betreffen die Bereiche Umwelt und Verkehr. Zusammenfassend hat die Bauherrschaft folgende Hinweise entgegengenommen:

  • Verkehrsaufkommen: Die Zahl der LKW-Fahrten pro Jahr (24'200) wird als zu hoch empfunden.
  • Verkehrssicherheit: Es wird befürchtet, dass die Gefahr auf Schulwegen und für Senioren zunehmen wird und dass in den Dorfzentren die Lebensqualität abnehmen wird.
  • Grösse der Deponie: Das jährliche Abbau- und Deponievolumen von 60’000m3/Jahr wird als zu hoch bezeichnet.
  • Temporäre Waldrodung: Die temporäre Rodung von 30’000m2 Fläche wird kritisiert.
  • Emissionen: Staub, Schmutz, Lärmemissionen und Schäden durch Sprengungen werden befürchtet; ebenso der Wertverlust der Liegenschaften.
  • Kommunikation: Die bisherige Kommunikation wird als mangelhaft bezeichnet. Die Ängste und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger seien ernst zu nehmen.

Die detaillierten Einwendungen können dem Mitwirkungsbericht der politischen Gemeinde Eschenbach entnommen werden.

Optimierung des Projekts

 

projektperimeter angepasst

Die Bauherrschaft nimmt die Anliegen der Bevölkerung sehr ernst. Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens wurde das Vorhaben gegenüber dem Projektierungsstand von Juni 2019 redimensioniert und an vielen Stellen optimiert. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • 15 % weniger Kiesabbau (640'000 m3 statt 754'000 m3)
  • 25 % weniger Abbau und Deponievolumen pro Jahr (45'000 m3 statt 60'000 mim Dreijahresdurchschnitt)
  • 14 % weniger Deponievolumen (804'000 m3 statt 937'000 m3)
  • 9 % weniger Deponiefläche (40'900 m2 statt 44'800 m2)
  • 16 % weniger temporäre Rodungsflächen (25'200 m2 statt 29'887 m2)
  • 28 % weniger LKW-Fahrten als 2019 geplant (17'500 Fahrten pro Jahr im Dreijahresdurchschnitt statt 24'200 Fahrten pro Jahr). Gegenüber dem heute bewilligten Abbaubetrieb Sonnenfeld Südwest beschränkt sich der Zusatzverkehr pro Betriebsstunde und Fahrtrichtung auf zwei Fahrzeuge. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Verkehrsminimierung durch Optimierung des Betriebs (mehr Kombifuhren, weniger Leerfahrten, mehr Kiesaufbereitung vor Ort).
  • Eingeschränkter LKW-Verkehr während den Schulwegzeiten: Am Mittag schliesst die Deponieannahme bereits um 11.30 Uhr.
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit mittels freiwilliger Temporeduktion in den Zentren (45 statt 50 km/h) sowie baulicher Massnahmen (Optimierung Einlenkbereich Kieswerk u.a.)
  • Verzicht auf temporäre Rodung und auf Abbau der Südrippe, als Immissionsschutz zum Siedlungsgebiet

Diverse Anliegen, die im Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren eingebracht wurden, gehören in Abbau- und Deponieprojekten zu den Standards und werden durch die Schmucki AG sowie die JMS AG bei allen ihren Abbau- und Deponievorhaben umgesetzt:

  • Zur Eindämmung von Emissionen wie Staub und Schmutz asphaltieren wir Fahrpisten, installieren Radwaschanlagen und erstellen Schutzwälle.
  • Sprengungen werden von uns überwacht (Erschütterungsmessungen), und es werden vorsorglich Rissaufnahmen erstellt.
  • Die Abgasvorschriften der Schweiz halten wir jederzeit ein (moderner, dem Stand der Technik entsprechender LKW- und Maschinenpark).
  • Keine Ablagerung von stark verschmutzten Abfällen wie Reststoffe, Schlacke und übrige Reaktorstoffe (Material Typ C bis D). Aus unserer Sicht steht der Streichung der Materialien Typ C bis D im kantonalen Richtplan nichts entgegen.
  • Kompensationsmassnahmen von Natur und Umwelt im Rahmen eines ökologischen Ausgleichprojekts.
  • Für die erforderliche Waldrodung und die damit in Zusammenhang stehenden ökologischen Aspekte erbringen wir alle gesetzlichen Nachweise.
  • Transparente Information: Während dem Betrieb orientieren wir Grundeigentümer und Anwohner bedarfsgerecht.