Die Bevölkerung redet mit
Im Rahmen des Planungs- und Baubewilligungsverfahrens hat die Bevölkerung ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Vom 7. Juni bis 9. Juli 2019 bestand – gestützt auf Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes – die Möglichkeit, zum Vorhaben schriftlich Stellung zu nehmen. Im selben Verfahren fand auch das Anhörungsverfahren für die anliegenden Gemeinden statt. Davon haben die Gemeinde Rüti ZH sowie die RZO (Region Zürcher Oberland) Gebrauch gemacht. Bei der Gemeinde Eschenbach wurden 111 Stellungnahmen eingereicht, insbesondere zu den Themen Umwelt und Verkehr.
Die meisten Einwendungen betreffen die Bereiche Umwelt und Verkehr. Zusammenfassend hat die Bauherrschaft folgende Hinweise entgegengenommen:
- Verkehrsaufkommen: Die Zahl der LKW-Fahrten pro Jahr (24'200) wird als zu hoch empfunden.
- Verkehrssicherheit: Es wird befürchtet, dass die Gefahr auf Schulwegen und für Senioren zunehmen wird und dass in den Dorfzentren die Lebensqualität abnehmen wird.
- Grösse der Deponie: Das jährliche Abbau- und Deponievolumen von 60’000m3/Jahr wird als zu hoch bezeichnet.
- Temporäre Waldrodung: Die temporäre Rodung von 30’000m2 Fläche wird kritisiert.
- Emissionen: Staub, Schmutz, Lärmemissionen und Schäden durch Sprengungen werden befürchtet; ebenso der Wertverlust der Liegenschaften.
- Kommunikation: Die bisherige Kommunikation wird als mangelhaft bezeichnet. Die Ängste und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger seien ernst zu nehmen.
Die detaillierten Einwendungen können dem Mitwirkungsbericht der politischen Gemeinde Eschenbach entnommen werden.